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Hagenhoff Werbeagentur winkende Hand

Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen
Bis zu 80 % staatlicher Zuschuss

Viele KMU können externe Unternehmensberatung fördern lassen. Das kann besonders interessant sein, wenn ein Unternehmen seine Strategie, Marke, Kommunikation, Organisation, Fachkräftesicherung oder digitale Ausrichtung weiterentwickeln möchte.

Hagenhoff ist als Beratungsunternehmen für das BAFA Förderprogramm registriert. Deshalb können bestimmte Beratungsleistungen unter passenden Voraussetzungen zuschussfähig sein. Ob Ihr Unternehmen grundsätzlich infrage kommt, lässt sich in wenigen Schritten prüfen.

Wie hoch kann der Zuschuss sein?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort Ihres Unternehmens:

  • Bis zu 80 % Zuschuss (maximal 2.800 Euro): Für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier (ausgenommen das Land Berlin und die Region Leipzig).
  • Bis zu 50 % Zuschuss (maximal 1.750 Euro): Für Betriebsstätten in den alten Bundesländern sowie im Land Berlin und der Region Leipzig (ausgenommen die Regionen Lüneburg und Trier).

Ist Ihr Unternehmen förderfähig?

Das Förderprogramm richtet sich an den deutschen Mittelstand. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sitz in Deutschland: Ihr Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
  • KMU-Status: Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter.
  • Finanzielle Grenzen: Ihr Jahresumsatz liegt bei nicht mehr als 50 Millionen Euro oder Ihre Jahresbilanzsumme bei nicht mehr als 43 Millionen Euro.
  • De-minimis-Regelung: Sie haben in den letzten drei Steuerjahren weniger als 300.000 € an De-minimis-Förderungen erhalten.

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Unternehmen der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft.
  • Angehörige der Freien Berufe aus dem beratenden Umfeld (z. B. Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte).
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychologen und Heilpraktiker (Ausnahme: Beratungen zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems).
  • Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen sowie Unternehmen in der Hand von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften.
  • Unternehmen in Insolvenz.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung (z. B. Fachkräftesicherung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells).  
Wichtiger Hinweis für Gründer: Befindet sich Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im ersten Jahr nach der Gründung, ist vorab ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner verpflichtend. Der Nachweis darüber muss später eingereicht werden.

 

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