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Barrierefreie Websites –
Für wen ist digitale Barrierefreiheit Pflicht?

Brille mit kaputtem Glas

Wer muss eine barrierefreie Website bereitstellen?

Barrierefreiheit im Web ist kein Nice-to-have mehr – für viele Unternehmen und Institutionen ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Öffentliche Stellen, Banken, Online-Shops oder Mobilitätsanbieter sind bereits heute oder spätestens ab 2025 verpflichtet, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Doch was bedeutet das genau? Wer muss handeln? Und welche gesetzlichen Regelungen gelten? In diesem Beitrag erfahren Sie, für wen eine barrierefreie Website Pflicht ist, welche Standards eingehalten werden müssen und warum digitale Barrierefreiheit nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch klare Vorteile für Marken und Unternehmen bietet.

Barrierefreie Websites sind in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für öffentliche Einrichtungen und bestimmte Unternehmen. In Deutschland und der EU gelten dafür vor allem die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Hier sind die wichtigsten Bereiche, für die digitale Barrierefreiheit verpflichtend ist:

1. Öffentliche Einrichtungen & Behörden

Alle Websites und mobilen Anwendungen von Behörden und öffentlichen Stellen müssen barrierefrei sein. Das betrifft Bundes- und Landesbehörden, Kommunen, Universitäten, öffentliche Bibliotheken sowie Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen bereitstellen. Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2016/2102, die durch das Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in deutsches Recht umgesetzt wurde.

2. Unternehmen mit öffentlichem Auftrag

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen oder eng mit staatlichen Institutionen zusammenarbeiten, müssen ebenfalls barrierefreie digitale Angebote bereitstellen. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser, Banken oder Energieversorger, sofern sie öffentliche Dienstleistungen erbringen.

3. Private Unternehmen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele private Unternehmen, barrierefreie digitale Angebote bereitzustellen, insbesondere für:

  • Online-Shops & E-Commerce-Plattformen
  • Banken & Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Beförderungsdienste & Reisebuchungen
  • Elektronische Dienstleistungen wie E-Books & Streaming-Plattformen

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites, Apps und digitalen Services den WCAG-Standards entsprechen und für alle Nutzer zugänglich sind.

4. Unternehmen, die nach DSGVO & Gleichstellungsgesetzen handeln

Auch wenn ein Unternehmen nicht direkt unter die gesetzlichen Verpflichtungen fällt, kann Barrierefreiheit indirekt eine Rolle spielen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert beispielsweise, dass alle Nutzer gleichberechtigt auf Informationen zugreifen können. Zudem müssen Unternehmen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darauf achten, keine Personengruppe durch digitale Barrieren zu benachteiligen.

5. Unternehmen mit sozialer Verantwortung & SEO-Vorteilen

Auch wenn für viele Firmen (noch) keine gesetzliche Verpflichtung besteht, setzen immer mehr Unternehmen auf barrierefreie Weblösungen – sei es aus sozialer Verantwortung, zur Imageverbesserung oder für bessere SEO-Rankings. Barrierefreie Websites sind nicht nur inklusiver, sondern auch nutzerfreundlicher und verbessern die Sichtbarkeit in Suchmaschinen.