AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hagenhoff Werbeagentur GmbH & Co. KG
1 Allgemeines – Geltungsbereiche
1.1 Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich aufder Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Ent ge genstehenden Bedingungen des Auftraggebers wirdaus drück lich widersprochen. Spätestens mit der erstmaligenInanspruch nahme unserer Leistungen gelten diese Bestimmungen als angenommen.
1.2 Abweichungen und Änderungen dieser Geschäfts bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2 Auftragserteilung, Umfang
2.1 Aufträge des Auftraggebers können wir innerhalbvon zwei Wochen annehmen. Wir können den Vertragsschluss von ei ner Vorauszahlung oder sonstigen Sicherheiten abhängig machen.
2.2 Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, technischer Form oder aus Termingründen abzuleh nen. Die Ablehnung teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.
2.3 Für die Beauftragung Dritter, wie Fotografen oderIllustratoren etc., müssen vor Auftragserteilung einmaligeoder komplette Nutzungsrechte ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, um gültig zu sein.
2.4 Umfasst ein Auftrag die Schaffung von Marken bezeich nungen, Firmennamen, Domains usw., die die Urheberrechte Drit ter berühren können, gehört die Überprüfungdie ser Ur he ber rechte nicht zum Auftragsumfang. Wir bieten die Über prüfung durch Dritte gemäß Zusatzvereinbarungan (Anlage).
2.5 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dannGegenstand des Auftrages, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
3 Auftragserteilung an Dritte
3.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
3.2 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an derenEr stellung wir auftragsgemäß mitwirken, können wir imNamen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilen. DerAuftraggeber erteilt dazu hiermit eine entsprechendeVollmacht.
3.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenenNamen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatteoder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
3.4 Für mangelhafte Leistungen von Dritten übernehmen wir keine Haftung. Wir stehen auch nicht für dierechtzeitige Belieferung mit Leistungen Dritter ein. Wirwerden den Auftraggeber unverzüglich über alle Verzögerungen informieren.
4 Lieferung, Liefertermine
4.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Fixtermine sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren und als solche kenntlich zu machen.
4.2 Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt dieAbklärung aller dafür notwendigen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller entsprechenden Verpflichtungen des Auftraggebers wie Beschaffungvon Unterlagen und unverzügliche Freigabe voraus. DieEinrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind erst dann verbindlich, wenn ihre Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt ist.
4.4 Unsere Liefertermine sind mit dem Zeitpunkt eingehalten, zu dem die Arbeiten und Leistungen von uns anden Auftraggeber gesandt worden sind. Das Risiko derÜbermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung),gleich mit welchem Medium transportiert wird, trägt derAuftraggeber.
4.5 Verbindliche Liefertermine setzen die Einhaltungaller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus, wiedie Beschaffung von Unterlagen oder Freigaben. Andernfalls verschieben sich die Termine entsprechend.
4.6 Sofern ein Lieferverzug nicht auf einer von uns zuvertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, istunser Ersatz des Verzugsschadens auf den vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximalauf 35 % der Auftragssumme ohne Fremd leistungen.
4.7 Bei Fixgeschäften haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB,ebenso wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
5 Abwicklung der Aufträge
5.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sindverbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb vonfünf Arbeitstagen widerspricht.
5.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbes. Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), diewir erstellen oder erstellen lassen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.
5.3 Zur Aufbewahrung von Unterlagen oder Arbeitsergebnissen für den Auftraggeber sind wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet.
5.4 Nach Auftragsabwicklung stellen wir dem Kunden auf Wunsch komplette Originaldaten zur Verfügung.
6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Unsere Rechnungen werden binnen 10 Tagen nach Rech nungsdatum ohne Abzug von Skonto fällig und zahlbar.
6.2 Die von uns genannten Preise gelten unter demVorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens für vierMonate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
6.3 Werden Aufträge auf Veranlassung des Auftraggebersnachträglich geändert, werden sie dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dazu gehört auchdieWiederholung von Probedrucken, die er trotz nurgeringer Abweichung von der Vorlage verlangt.
6.4 Leistungen von Dritten werden von uns mit demRechnungsbetrag zuzüglich eines Handlingaufschlages von 17 % berechnet, soweit nicht anders vereinbart.
6.5 Gesetzliche Abgaben, wie z. B. die Künstlersozialabgabe oder Zölle, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Auftraggeber nur zu, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die §§ 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung.
6.7 Bei Gefährdung des Zahlungsanspruches etwa wegennachträglicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers können wir Vorauszahlungen verlangen,noch nicht gelieferte Waren und Dienstleistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Dies gilt auchbei Verzug des Auftraggebers mit Lieferungen aus diesemVertragsverhältnis. Zahlt der Auftraggeber nicht, stehtuns ein Zurückbehaltungsrecht an den erhaltenen undgefertigten Unterlagen bis zur entgültigen Bezahlung desAuftrages zu.
6.8 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Mahnungen werden mit jeweils 5,00 € in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
6.9 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Unterlagen und Gegenstände bleibenbis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungszeitpunkt offenen Forderungen gegen den Auftraggeber unserEigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nurim Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus derWeiter veräußerung hiermit an uns ab. Wir nehmen dieAb tretung an. Übersteigen die Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen zurFreigabe verpflichtet.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers,insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gelieferte Unterlagen und Gegenstände herauszuverlangen. Inder Zurücknahme der Unterlagen und Gegenstände durchuns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.3 Alle Rechte an unseren Leistungen, insbesondere alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
8 Nutzungsrechte
8.1 Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung gem. vorstehender Ziff. 7.3 ein nicht ausschließliches, nichtübertragbares Nutzungsrecht für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die vereinbarte Einsatzdauer desWerbemittels, soweit nicht darüber hinausgehende Nutzungsrechte ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbartworden sind.
8.2 Bei Drittleistungen werden wir die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben und unter den Voraussetzungen der Ziff. 7.1 auf den Auftraggeber übertragen.
9 Mängelhaftung
9.1 Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs und Rügepflicht nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 Liegt ein Mangel der von uns gelieferten Arbeitenund Leistungen vor, haben wir das Recht, zweimal in angemessener Zeit nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seinerWahl Rücktritt oder Minderung verlangen.
9.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesenFällen ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregeltist, ist die Haftung von uns ausgeschlossen.
9.6 Die Verjährungsfrist für jedwede Mängelansprüchebeträgt 12 Monate, gerechnet ab Erbringung unserer Leistungen für den Auftraggeber.
9.7 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend angegeben ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder bei Sachschäden nach § 823 BGB. Dies gilt auch hinsichtlich des Ersatzes nutzloser Leistungen.
10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen des Auftraggebers ist Osnabrück.
10.2 Sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine juristischePerson des öffentlichen Rechts ist, ist GerichtsstandOsna brück.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.10.4 Sonstige Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform, um verbindlich zu sein.
Stand: 1.1.2013
Unsere AGBs bieten wir Ihnen hier zum Download an.